Allgemeine Geschäftsbedingungen Beregnungstechnik
§ 1 Allgemeines / Geltung
Unsere Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Verträge. Abweichungen binden uns nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Wir arbeiten ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Selbes gilt für unsere Kostenvoranschläge. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht umfasst sind, besteht jedenfalls ein Anspruch auf angemessenes Entgelt.
§ 3 Gewährleistung
Wir gewährleisten für die Dauer von 12 Monaten, dass die von uns vertriebenen Produkte und Dienstleistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit dem gegenüber aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht. Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Fehler auf, hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, in nachvollziehbarer Form, unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf unseren Wunsch schriftlich. Er hat uns im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern und Mängeln zu unterstützen. Der Kunde kann eine angemessene Frist für die Mängelbehebung und Beseitigung setzen. Die Gewährleistung erlischt für solche Produkte und Dienstleistungen, die vom Kunden geändert oder in die er sonst wie eingreift. Soweit wir aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden sind und nachweisen, dass kein Fehler vorgelegen hat, können wir die Vergütung des Aufwandes verlangen.
§ 4 Schadenersatz
Wir leisten nur Schadenersatz, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Höhe nach ist ein allfälliger Schadenersatz mit dem Preis der Ware bzw. der Höhe des Werklohnes begrenzt.
§ 5 Zahlung
Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Rechnungen sofort zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden neben Mahn- und Inkassokosten die gesetzlichen Verzugszinsen in Ansatz gebracht.
§ 6 Aufrechnung
Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen unsere Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; es sei denn, sie ist gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
§ 8 Angebotspreise
Die in unseren Angeboten festgelegten Einbaupreise für unsere Produkte setzen voraus, dass beim Kunden die Voraussetzungen zum Einsatz einer Grabenfräse gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein allfälliger Mehraufwand für händische Grabarbeiten gesondert nach Aufwand verrechnet.
§ 9 Grundeinstellung unserer Bewässerungsanlagen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Lieferung und der Einbau neu gelieferter Beregnungs-/Bewässerungsanlagen in Form einer Grundeinstellung hinsichtlich der Wassermenge erfolgt, welche von unserem Kunden aufgrund der konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Geländes selbst individuell anzupassen ist. Für Leitungen unserer Kunden im Erdreich übernehmen wir keine Haftung.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein wird davon die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
§ 11 anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Potsdam.
§ 12 Grabarbeiten
Bei Grabarbeiten wird seitens der Firma Green Lawn davon ausgegangen, dass mit dem vorhanden Aushubmaterial gearbeitet werden kann. Bei Abweichungen erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Bei Auftragserteilung gilt diese Regelung als von beiden Seiten akzeptiert.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung
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Vor jedem Fahrtantritt ist sicherzustellen, dass der gemietete Anhänger der StVZO entspricht
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Sollte dies nicht der Fall sein, wird unverzüglich der Vermieter benachrichtigt und nur dieser entscheidet über das weitere Vorgehen.
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Es ist strikt untersagt eine Selbstreparatur am gemieteten Gerät durchzuführen.
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Kommt es bei vermietetem Gerät zum Unfall oder Diebstahl, ist umgehend die Polizei und der Vermieter zu informieren.
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Im Falle einer mutwilligen Zerstörung des Mietgegenstandes entstehen dem Mieter Folgekosten über den normal erhobenen Mietbetrag hinaus in Form einer gesonderten Reparaturrechnung.
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Zu den Mietgegenständen werden gesonderte Zubehörteile mitgeliefert wie z.b. Spanngurte, Auffahrrampen, Adapterstecker. Auch diese sind nach Mietende schadensfrei abzugeben und aufzuführen. Auch diese Zubehörteile hat der Mieter vor Fahrtantritt auf technisch zulässige Verbaubarkeit zu überprüfen.
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Der Anhänger darf nicht an Dritte vermietet werden. Tritt dieser Fall ein, werden die Miettage doppelt berechnet,
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Sollte der Mietgegenstand nicht innerhalb der Mietzeit zurückgebracht werden und verzögert somit die Mietperiode eines anderen Mieters, hat er für diese Ausfallzeit den eine Gebühr in Höhe des Tagesmietpreises X Ausfallzeit zu entrichten.
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Die Mietgegenstände sind gegen Diebstahl zu sichern (mitgeliefertes Schloss, abgeschlossenes Grundstück, Garage etc.)
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Unsere Preise enthalten alle die MwSt.
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Bei Fragen/Diebstählen/Beschädigungen/ Unfällen ist unverzüglich die 0152 02875994 zu wählen.
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Für eine Langzeitmiete können auf Anfrage gesonderte Konditionen vereinbart werden.
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Der Mieter hat eigenverantwortlich darauf zu achten, dass keine Verletzungen an sich selbst oder Dritten durch drehende Teile etc. auftreten -> Siehe Einweisung Vermieter und Handbuch
Der Vermieter unterweist den Mieter vor jeder Mietperiode auf dem jeweiligen Mietgegenstand und dokumentiert eventuelle Vorschäden.
Weitere Hinweise - zu beachten vor Fahrtantritt oder vor Abstellen des Mietgegenstandes
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- Prüfen: Bin ich im Besitz des Führerscheins B/BE? Nur damit darf ich den Anhänger bewegen!
- Sind Stützrad und hinterer Stützstempel vor Fahrtantritt nach oben geklappt?
- Ist die Handbremse vor Fahrtantritt gelöst?
- Sind die Rampen vor Fahrtantritt ordnungsgemäß gesichert?
- Beim Abladen des Dreiseitenkippers ist darauf zu achten, dass die obere Wand auch abgenommen werden muss, da es sonst zum Verziehen der Bauteile kommen kann
- Beim Einstecken der Laderampen des Dreiseitenkippers in die Parkposition ist darauf zu achten, dass die Rücklichter nicht beschädigt werden
- Ist die Handbremse nach Fahrtende wieder angezogen?
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